Sharing Heritage. Das Europäische Kulturerbejahr in Deutschland.

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Wiesbaden

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ZLB: Kws 108/275:2018,1

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Zusammenfassung

Ulrike Gaube stellt im Beitrag über Gestaltungssatzungen ein Mittel vor, mit dem Städte für ein einheitliches und ansprechendes Gesamtbild sorgen können, sodass die Schönheit und Eigenarten nicht unter werblichen Außengestaltungen verloren gehen. Besondere Anforderungen wird an die alternative Nutzung von Kirchenräumen gestellt: Zum einen soll die oftmals historische Bausubstanz erhalten bleiben, zum anderen aber die Räume einer neuen Nutzung zugeführt werden, die gleichzeitig auch ganz praktische Anforderungen an das Gebäude stellt. Deshalb stellen und beantworten Volker Broekmans und Paul Kasten in ihrem Artikel die Frage: "Darf man einen Dom eigentlich dämmen?" Mit Uwe Koch, Leiter der Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, und Björn Bernat stellen zwei Organisatoren der deutschen Aktivitäten des Europäischen Kulturerbejahres die thematischen Schwerpunkte vor, die unter dem Motto "Sharing Heritage" zusammengefasst werden. Mit welchen Ansätzen nachhaltige Stadtentwicklung in historischen Städten aus Sicht der UNESCO betrieben werden kann, zeigen Mechthild Rössler, Direktorin der Abteilung für das Kulturerbe und Welterbezentrum am UNESCO-Hauptsitz in Paris, und Yonca Erkan in ihrem Artikel. Der Naumburger Dom steht bereits seit 1998 auf der sogenannten Tentativliste der deutschen Welterbestätten und hat so den sicheren Weg zur Einschreibung in die Welterbeliste bis zum Jahr 2020 geebnet. Darüber berichten der Oberbürgermeister der Stadt Naumburg/Saale und der Stiftsdirektor der Vereinten Domstifter im Stadtgespräch.

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20 S.

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DepescheAktuell; 2018, April