Wohnungsbauänderungsgesetz 1978.
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SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
IRB: Z 906
BBR: Z 287
IRB: Z 906
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Abstract
Darstellung wesentlicher Grundzüge des Wohnungsbauänderungsgesetzes von 1978. Ziel des Gesetzentwurfs ist, bei insgesamt ausgeglichenem Wohnungsmarkt, durch eine maßvolle Auflockerung einen ersten Schritt zur Liberalisierung des Marktes zu machen, ohne dabei soziale Probleme aufzuwerfen. Schwerpunkt des Entwurfs sind : 1. Auflockerung der Bindungen der öffentlich geförderten Wohnungen, wenn die Rückzahlung der öffentlichen Mittel erfolgt ist. Die Aufrechterhaltung der zehnjährigen Nachwirkungsfrist soll auf den Schutz des Mieters vor Mieterhöhungen beschränkt bleiben. 2. Gleichstellung der durch Umwandlung entstandenen Eigentumswohnungen mit der geborenen Eigentumswohnung. 3. Modifizierung der Belegungsbindung während ihrer Geltungsdauer. hb
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Recht, Wohnung, Wohnungsbauänderungsgesetz, Gesetzentwurf, Zielfindung, Inhalt, Schwerpunkt
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 30(1978)Nr.10, S.228-229
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Recht, Wohnung, Wohnungsbauänderungsgesetz, Gesetzentwurf, Zielfindung, Inhalt, Schwerpunkt