Das Jugendamt und das Kindeswohlprinzip als sein Leitgedanke im Verfahren zur familiengerichtlichen Entscheidung über das Umgangsrecht nach der Ehescheidung im Sinne des § 1634 Abs. 2 BGB. Eine Darstellung vor dem Hintergrund einer Praxisanalyse zur Tätigkeit des Jugendamtes.
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1988
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SEBI: 88/3370
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Zusammenfassung
Die Arbeit stellt einen Versuch dar, die Komplexität der Entscheidung von Jugendamt und Familiengericht über das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils nach der Ehescheidung in der Bundesrepublik Deutschland zu verdeutlichen. In dieser Darstellung hat der Verfasser einschlägige Akten eines ungenannten Jugendamtes aus den Jahren 1980-1983 verwerten können, die ihm damals als Sozialarbeiter zugänglich waren. Das am 1.1.1980 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge vom 18.7.1979 hat nicht nur das gesamte Recht der elterlichen Sorge umgestaltet, sondern auch die Bedeutung des Gesichtspunkts des Kindeswohls gestärkt. Infolgedessen stellt die Arbeit nach einem Abschnitt über Bedeutung und Funktion des Jugendamtes das Kindeswohl als gesetzlichen Leitgedanken vor. Nach einigen Ausführungen über das Umgangsrecht, das regelmäßig den Vätern zugeteilt wird, werden aus der Analyse praktischer Aktenbeispiele Folgerungen im Sinne der Verwirklichung des Kindeswohlprinzips gezogen. chb/difu
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Schlagwörter
Jugendamt , Jugendhilfe , Familie , Kindeswohl , Familiengericht , Kind , Eltern , Umgangsrecht , Zivilrecht , Rechtsprechung , Aktenanalyse , Verwaltung , Sozialwesen , Staat/Verwaltung , Behörde
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Kiel: (1988), ca. 200 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Kiel 1988)
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Stichwörter
Jugendamt , Jugendhilfe , Familie , Kindeswohl , Familiengericht , Kind , Eltern , Umgangsrecht , Zivilrecht , Rechtsprechung , Aktenanalyse , Verwaltung , Sozialwesen , Staat/Verwaltung , Behörde