Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen. Notwendig und entwicklungsfähig. Zum Gutachten der Unabhängigen Kommission beim Bundesministerium der Finanzen.

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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146

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Zusammenfassung

Die Unabhängige Kommission zur Prüfung der steuerlichen Regelungen für das Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungswesen hat am 7.8.1985 ihr Gutachten der Öffentlichkeit übergeben. Sie hatte zu prüfen, ob und inwieweit die den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen gewährten Steuer- und sonstigen abgabenrechtlichen Vergünstigungen gerechtfertigt seien. Die Kommission spricht sich dafür aus, das Rechtsinstitut der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen ersatzlos aufzuheben und damit die persönlichen Steuerbefreiungen in Zukunft zu beseitigen. Ausgenommen davon sind die Wohnungsgenossenschaften, da diese Wohnraum ausschließlich zur Selbstnutzung für ihre Mitglieder erstellen. Die bestehenden Mietpreisbindungen und Belegungsbindungen sollten sukzessive abgebaut werden. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Besteuerung, Steuererleichterung, Steuersubvention, Wohnungsgemeinnützigkeit, Gemeinwohl, Wohnungsgenossenschaft, Politik, Wohnungsbau, Recht, Finanzen

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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 37(1985), Sonderdruck, Aug., S.1-8

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Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Besteuerung, Steuererleichterung, Steuersubvention, Wohnungsgemeinnützigkeit, Gemeinwohl, Wohnungsgenossenschaft, Politik, Wohnungsbau, Recht, Finanzen

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