Die Sanierungsverantwortlichkeit des Zustandsstörers nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz: Reichweite und Grenzen.

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Dresden

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ZLB: 2005/52

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DI
RE

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Abstract

Nachdem über die Rechtsgrundlagen der Sanierungspflichtigkeit zunächst die Entwicklung des Bodenschutzrechts in seiner Tradition als Gefahrenabwehrrecht nachgezeichnet wurde, werden die in § 2 BBodSchG definierten tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Sanierungsanordnung untersucht. Anschließend werden die einzelnen gesetzlich ausgestalteten Formen der Zustandsverantwortlichkeit genannt. Besondere Bedeutung hat die bislang unbekannte Verantwortlichkeit desjenigen, der aus einem handels- oder gesellschaftsrechtlichen Rechtsgrund für eine juristische Person einzustehen hat, dem ein mit einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung kontaminiertes Grundstück gehört. Ungeklärt ist auch die Vereinbarkeit der Verantwortlichkeitsalternative mit den bestehenden verfassungsrechtlichen Prinzipien. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, inwieweit Umstände von zuvor erteilten Genehmigungen, die fehlende Erkennbarkeit der Gefahr bzw. neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die Verjährung, Verwirkung oder der behördlich erklärte Verzicht auf die Inanspruchnahme zum Ausschluss der Sanierungsverantwortlichkeit führen können. goj/difu

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320 S.

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