Kommunale Sparkassen - verfassungsrechtliche Grundlagen und Möglichkeiten der Fortentwicklung.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

Abstract

Die kommunalen Sparkassen unterscheiden sich erheblich von privaten Kreditinstituten. Sie haben kommunale Träger und unterliegen deshalb ebenso wie diese (verfassungsrechtlichen) Bindungen, die ihre geschäftlichen Aktivitäten wesentlich bestimmen und begrenzen. Das bloße Geldverdienen kann und darf danach nicht Grundlage der Geschäftstätigkeit der Sparkassen sein. Vielmehr erfüllen sie einen öffentlichen Auftrag, bei dessen Wahrnehmung die Erzielung von Gewinnen nicht im Vordergrund stehen darf. Das aus der Gebietshoheit der kommunalen Träger abgeleitete Regionalprinzip begrenzt ihre Tätigkeit räumlich auf das Hoheitsgebiet ihrer Träger. Das Demokratieprinzip schließlich fordert eine demokratische Legitimation der Sparkassen, die sich auf die unmittelbar gewählten Repräsentanten ihrer Träger zurückführen lässt. Die Grundlagen und Grenzen der öffentlich-rechtlichen Bindung der Sparkassen werden im Beitrag analysiert. Dabei zeigt sich, dass diese nach wie vor gültig sind, zugleich aber auch moderne Geschäftswege, wie das Internet-Banking zulassen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 8

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S. 481-487

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