Denkmalschutzrecht, neuere Entwicklungen, Berührungspunkte mit dem Baurecht. Tl. 2.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Fortsetzungsbeitrag behandelt die Rechtsfolgen bei Vorliegen eines Kulturdenkmals, die Sozialbindung des Eigentums und deren enteignende Wirkung. Anschließend werden die vielfachen Berührungspunkte zwischen Denkmalschutz und Bauleitplanung herausgearbeitet. Zwar kommt den Belangen des Denkmalschutzes kein absoluter Vorrang vor anderen Belangen zu, doch führt das denkmalschutzrechtliche Erhaltungsgebot zu einer gewissen Gewichtsvorgabe, die der Ortsgesetzgeber nur bei entsprechender Gewichtigkeit anderer abwaegungsrelevanter Belange zurückstellen darf. Die Ausnahme vom Grundsatz der Erhaltungspflicht bedarf insoweit einer besonderen Begründung. (rh)
Description
Keywords
Denkmal, Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz, Baurecht, Bauleitplanung, Erhaltungspflicht, Denkmalschutz
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 8(1985), Nr.4, S.163-168, Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Denkmal, Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz, Baurecht, Bauleitplanung, Erhaltungspflicht, Denkmalschutz