Denkmalschutzrecht, neuere Entwicklungen, Berührungspunkte mit dem Baurecht. Tl. 2.

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Der Fortsetzungsbeitrag behandelt die Rechtsfolgen bei Vorliegen eines Kulturdenkmals, die Sozialbindung des Eigentums und deren enteignende Wirkung. Anschließend werden die vielfachen Berührungspunkte zwischen Denkmalschutz und Bauleitplanung herausgearbeitet. Zwar kommt den Belangen des Denkmalschutzes kein absoluter Vorrang vor anderen Belangen zu, doch führt das denkmalschutzrechtliche Erhaltungsgebot zu einer gewissen Gewichtsvorgabe, die der Ortsgesetzgeber nur bei entsprechender Gewichtigkeit anderer abwaegungsrelevanter Belange zurückstellen darf. Die Ausnahme vom Grundsatz der Erhaltungspflicht bedarf insoweit einer besonderen Begründung. (rh)

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Schlagwörter

Denkmal, Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz, Baurecht, Bauleitplanung, Erhaltungspflicht, Denkmalschutz

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 8(1985), Nr.4, S.163-168, Lit.

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Denkmal, Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz, Baurecht, Bauleitplanung, Erhaltungspflicht, Denkmalschutz

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