Abgrenzung von Abfallverwertung und Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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ZLB: 98/364

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GU

Abstract

Die Abgrenzung von Abfallverwertung und Abfallbeseitigung ist eine der zentralen Fragen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat dazu das Arbeitspapier "Definition und Abgrenzung von Abfallverwertung und Abfallbeseitigung sowie von Abfall und Produkt nach dem Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz" erarbeitet; dieses Papier wurde am 17.3.1997 beschlossen. Das Diskussionspapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für eine Überarbeitung dieses LAGA-Papiers verfolgt teilweise andere Ansätze. Deshalb hat das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg die Verfasser gebeten, ein Rechtsgutachten zur Abgrenzung von Abfallverwertung und Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz zu erstatten. Dieses Gutachten wurde im August 1997 vorgelegt und wird hiermit veröffentlicht. difu

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93 S.

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Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis; 102