Abgrenzung von Abfallverwertung und Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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ZLB: 98/364
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GU
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Zusammenfassung
Die Abgrenzung von Abfallverwertung und Abfallbeseitigung ist eine der zentralen Fragen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat dazu das Arbeitspapier "Definition und Abgrenzung von Abfallverwertung und Abfallbeseitigung sowie von Abfall und Produkt nach dem Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz" erarbeitet; dieses Papier wurde am 17.3.1997 beschlossen. Das Diskussionspapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für eine Überarbeitung dieses LAGA-Papiers verfolgt teilweise andere Ansätze. Deshalb hat das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg die Verfasser gebeten, ein Rechtsgutachten zur Abgrenzung von Abfallverwertung und Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz zu erstatten. Dieses Gutachten wurde im August 1997 vorgelegt und wird hiermit veröffentlicht. difu
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93 S.
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Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis; 102