Die Willensbildung der städtischen Organe in der schleswig-holsteinischen Städteordnung vom 18. Oktober 1848 - Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung anhand der Ständeprotokolle und anderer Quellen.
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SEBI: CO 634
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Abstract
Die Quellen und das Zustandekommen der für die Herzogtümer Schleswig und Holstein am 18. 10. 1848 erlassenen Städteordnung werden untersucht. Die Entstehung und Auswirkung der Bestimmungen über die willensbildenden städtischen Organe werden dargestellt und die Regelungen mit denen der im 19. Jahrhundert in Schleswig-Holstein und in anderen nord- und mitteldeutschen Staaten geltenden Städteordnungen verglichen. Die Städteordnung von 1848 beseitigte ein Mosaik lokaler Verordnungen, Privilegien und Gewohnheiten und regelte als erstes Gesetz die Kommunalverhältnisse aller Städte der Herzogtümer einheitlich. Damit wurde ein entscheidender Schritt auf dem Wege zur Selbstverwaltung getan; eine völlig selbständige Verwaltung konnte wegen der noch nicht erfolgten Trennung von Justiz und Verwaltung nicht erreicht werden.
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Städteordnung, Selbstverwaltung, Kommunalgesetz, Kommunalverfassung, Verfassungsgeschichte, Rechtsgeschichte, Verwaltung, Geschichte, Recht
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Kiel (1968) 169 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Kiel 1968)
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Städteordnung, Selbstverwaltung, Kommunalgesetz, Kommunalverfassung, Verfassungsgeschichte, Rechtsgeschichte, Verwaltung, Geschichte, Recht