Anforderungen an die Kostendeckung im Abwassersektor nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0722-8910
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ZLB: Zs 1535
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Abstract
Der Grundsatz der verursachergerechten Kostendeckung für Wasserdienstleistungen ist ein Kernprinzip der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die endgültige Fassung des Art. 9 WRRL spiegelt die unterschiedlichen ökonomischen Konzeptionen, die im Prozess der Gesetzgebung aufeinander prallten. Im Beitrag wird ein konsistentes Konzept des normativen Gehaltes entwickelt und die aktuelle Situation der Kostendeckung im Abwassersektor dargestellt. Daraus werden Anforderungen an die Umsetzung abgeleitet und insbesondere der Anpassungsbedarf bei der Abwasserabgabe diskutiert. difu
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Zeitschrift für Wasserrecht
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Nr. 3
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S. 129-140