Schulmitwirkungsgesetz und vorläufige Verwaltungsvorschriften, Wahlordnung und Rahmengeschäftsordnung.

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SEBI: 79/5-Nr.16

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Das Schulmitwirkungsgesetz ermöglicht es den Betroffenen - Schüler, Lehrer und Eltern - in einigen Bereichen, sich um ihre Belange gegenverantwortlich zu kümmern. Das Gesetz regelt den Geltungsbereich der Mitwirkung, die Aufgaben der verschiedenen Organe, Mitwirkung bei Schulträger und Kultusminister, Wahlverordnung und Rahmengeschäftsordnung. Das Gesetz datiert vom 13.12.1977. Außerdem enthält die Broschüre einen Runderlaß des Kultusministers vom 19.5.1978. (ws/difu)

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Gesetzestext, Schule, Schulmitwirkungsgesetz, Aufgabenbereich

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Köln: (1979), 42 S.,

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Gesetzestext, Schule, Schulmitwirkungsgesetz, Aufgabenbereich

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Die Schule in Nordrhein-Westfalen