Das Beihilfenverbot für öffentliche Unternehmen nach Art. 92 EG-Vertrag unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes staatlicher Kapitalbeteiligungen für wirtschaftspolitische Zwecke.

W. Mauke
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W. Mauke

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Hamburg

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ZLB: 96/2182

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Abstract

Gegenstand der Arbeit ist die Konfliktlage, die sich aus der Festlegung supranationaler wirtschaftspolitischer Zielsetzungen im EG-Vertrag und nationalrechtlich fixierten Zwecken und Maßnahmen staatlicher Wirtschaftspolitik ergibt. Der Staat setzt Kapitalerhöhungen in öffentlichen Unternehmen und Kapitalbeteiligungen an privaten Unternehmen als Instrumente ein, um öffentliche Aufgaben wie z. B. die Energieversorgung zu erfüllen. Einer derartigen Instrumentalisierung öffentlicher Unternehmen sind durch das Verbot, Unternehmen wettbewerbsverzerrend zu begünstigen (Art. 92 EG-Vertrag) sowie durch das in Art. 2 EG-Vertrag formulierte Ziel eines gemeinsamen Marktes, Grenzen auferlegt. Die Autorin lotet die nach europäischem Recht zulässigen Möglichkeiten staatlicher Lenkung des Wirtschaftsprozesses durch Kapitalbeteiligung und Finanzierung von Unternehmen mit öffentlichen Aufgaben aus und kommt zu dem Schluß, daß dem einzelnen Mitgliedstaat, trotz intensiver Bindung an die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags, Freiräume der Wirtschaftslenkung verbleiben. gar/difu

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XXVIII, 249 S.

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