Der Rechtsschutz des privaten Abfallentsorgers gegen öffentliche Konkurrenz aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz.
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DE
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Aachen
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ZLB: 2005/469
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DI
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Abstract
Im ersten Teil charakterisiert die Arbeit die faktische und rechtliche Ausgangslage im Konkurrenzkampf privater und öffentlicher Abfallentsorger, insbesondere das Vordringen öffentlicher Abfallsentsorger auf bisher von privaten Entsorgern dominierten Geschäftsfeldern durch "Siege" auf den Schlachtfeldern des Wettbewerbs- und Kommunalwirtschaftsrechts. Vor diesem Hintergrund wird die Untersuchung des grundrechtlichen Schutzes vor Konkurrenz mit der Frage begonnen, ob öffentliche Abfallentsorger angesichts der Umwandlung der Verwaltung in ein Dienstleistungsunternehmen überhaupt an die Grundrechte gebunden sind. "Art. 12 Abs. 1 GG schützt nicht vor Konkurrenz, auch nicht vor dem Wettbewerb der öffentlichen Hand." Die Auseinandersetzung mit dieser apodiktischen Feststellung steht im Mittelpunkt der Untersuchung, in dem der dogmatische Gehalt dieses Satzes herausgearbeitet und auf seine Vereinbarkeit mit der sonstigen Rechtsprechung zu Art. 12 Abs. 1 GG überprüft wird. Abschließend wird der Frage nachgegangen, inwieweit der Eingriff in die Berufsfreiheit privater Konkurrenten verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, wobei der Akzent auf der Frage liegt, inwieweit eine abfallwirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand angesichts der Gemengelage aus kommunaler Daseinsvorsorge, kommunaler Selbstverwaltungsgarantie, Kommunalwirtschaftsrecht und Abfallrecht auf einer vernünftigen Erwägung des Gemeinwohls beruht. goj/difu
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210 S.
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