Bestimmung von Gemeinden zu Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf. GG Art. 14 I, II, 80 I 2; WoBindG 1980 § 16; II. WoBindG 1980 § 39 II Nrn. 1, 2. BVerwG, Urteil v. 24.08.1988 - 8 C 26/86 - Münster.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1989

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Die bundesrechtliche Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die Bestimmung von Gemeinden zu Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf (§ 16 IV WoBindG) ist verfassungsgemäß. Ein "erhöhter Wohnungsbedarf" i.S. des § 16 IV 2 i.V. mit Satz 1 WoBindG ist gegeben, wenn die Nachfrage nicht oder nicht angemessen mit Wohnraum versorgter Wohnberechtigter innerhalb angemessener Frist weder aus dem Bestand oder der Neubaurate an öffentlich geförderten Mietwohnungen noch mit erschwinglichen Mietwohnungen aus dem Altbaubestand oder dem frei finanzierten Wohnungsbau gedeckt werden kann. Bei der Einschätzung der gegenwärtigen und künftigen Wohnraumversorgungslage für wohnberechtigte Wohnungssuchende kommt dem Verordnungsgeber ein Beurteilungsspielraum zu. (-z-)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 42(1989), Nr.3, S.181-183, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen