Öffentliches Baurecht. Bebauungsrecht. Baugenehmigung. Auflage "modifizierte Auflage" Brandschutz. Urteile des 4. Senats vom 17.2.84 - BVerwG 4 C 70.80.

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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146

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Mit Urteil vom 17.2.1984, - 4 C 70.8, stellt der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes zu der umstrittenen Auflage bei einer Baugenehmigung für eine als Holzlager dienende Halle fest: "Die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten Auflage setzt voraus, dass die Genehmigung mit einem Inhalt weiterbestehen kann, der der Rechtsordnung entspricht." Im vorliegenden Fall ist die angefochtene Auflage - feuerbeständige Ummantelung einer hinter der Halle verlaufenden oberirdischen Pipeline - aus Gründen des Brandschutzes nicht von der Baugenehmigung zu trennen, so dass über den Bauantrag erneut zu entscheiden ist. wg

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Recht, Bauordnungsrecht, Baugenehmigung, Urteil, Auflage, Aufhebung, Bundesverwaltungsgericht

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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 38 (1984)Nr.17, S.169

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Recht, Bauordnungsrecht, Baugenehmigung, Urteil, Auflage, Aufhebung, Bundesverwaltungsgericht

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