Bebauungsplan ohne Begründung unwirksam.

Hundertmark, -
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1977

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 197
BBR: Z 68
SEBI: Zs 788-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Bundesgerichtshofurteil (Urt. v. 11.11.1976-III ZR 114/75), das der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes beitritt, wonach ein Bebauungsplan unwirksam ist, wenn ihm die nach dem BBauG vorgeschriebene Begründung fehlt. Die Begründung des Planentwurfes kann nach Meinung des Gerichtes nur dann übernommen werden, wenn sie geeignet ist, wesentliche Aussagen in nachprüfbarerer Weise zu rechtfertigen, da die Planentwurfsbegründung nicht wie die Bebauungsplanbegründung späterer Rechtskontrolle diene.

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Die Bauverwaltung, Hannover 50 (1977), Nr. 3, S. 109

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen