Grundlagen für das Artenschutzprogramm Berlin. Bd. 1-3.

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1984

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SEBI: 85/113-1.2.3.

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Die "Grundlagen für das Artenschutzprogramm Berlin" stellen die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung aller in Berlin (West) wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tiere im Überblick dar.Die Maßnahmen bestehen vor allem im Schutz, in der Pflege und in der Entwicklung der Lebensräume (Biotope) von Flora und Fauna.Das Artenschutzprogramm ist Bestandteil des Landschaftsprogrammes.Das Artenschutzprogramm baut auf der Analyse von Flora und Fauna einerseits, der Erfassung der Lebensräume andererseits auf.Es bewertet ihren Zustand und leitet aus einem Vergleich zwischen diesem und dem unter Zugrundelegung ökologischer Kriterien ermittelten Bedarf Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ab.Die derzeitige Flächennutzung wird im Prinzip nicht in Frage gestellt, sondern als gegeben hingenommen.Es werden also Vorschläge zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere unter Beibehaltung des Typs der aktuellen Fächennutzung vorgelegt.Die generelle Überpfügung der aktuellen Flächenutzung an den Erfordernissen des Naturschutzes und der Landschaftspflege muß einem weiteren Arbeitsschritt vorbehalten bleiben.Die "Grundlagen für das Artenschutzprogramm Berlin" bestehen aus vier Teilen: dem allgemeinen Teil, dem speziellen Teil mit den Teilen "Biotoptypen" und "Organismengruppen" sowie dem bereits veröffentlichten Grundlagenteil "Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Berlin (West)" (SUKOPP & ELVERS 1982). difu

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Berlin: (1984), 993 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.; Reg.

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Serie/Report Nr.

Landschaftsentwicklung und Umweltforschung; 23

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