Bergung von Kriegsaltlasten - praktizierter Umweltschutz?

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ZZ

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IRB: Z 252
SEBI: Zs 490-4

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Zusammenfassung

Die hoheitliche Aufgabe der Kampfmittelsicherstellung und -vernichtung liegt in der Hand der Polizei. Erkenntnisse und Erfahrungen mit den Altlasten der Kriege haben verschiedene Risikofaktoren aufgezeigt wie Explosionsgefahr, Vergiftungsgefaht und Langzeitwirkungen auf die Umwelt, wie z.B. auf das Grund- und Trinkwasser. Konsequenzen daraus ergeben sich für den Arbeitsschutz beim Umgang mit derartigen Funden. Die Schadenseingrenzung im Sinne des Umweltschutzes bedeutet neben dem verantwortlichen Handeln mit dem Fund natürlich auch - und dies mit Vorrang - die politische Entscheidung hinsichtlich einer systematischen Suche und Beseitigung aller Kampfmittel aus unserer Umgebung. Mit der Alterung der Überreste kriegerischer Vergangenheit wächst das Gefährdungspotential. Eine deutliche Verlängerung der Untersuchungszeit des Stadtgebietes erscheint daher als eine unverantwortliche Risikobereitschaft gegenüber der Stadt und ihrer Bevölkerung. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Arbeitsschutz, Altlast, Rüstungsaltlast, Beseitigung, Altlastensanierung, Krieg, Giftstoff, Gefahr, Risiko, Umweltpflege, Immissionsschutz

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Berliner Bauwirtschaft, Wiesbaden 41(1990), Nr.13, S.260

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Arbeitsschutz, Altlast, Rüstungsaltlast, Beseitigung, Altlastensanierung, Krieg, Giftstoff, Gefahr, Risiko, Umweltpflege, Immissionsschutz

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