Reform der Schulverwaltung in Nordrhein-Westfalen.

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SEBI: 76/409

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Abstract

Zur Reform der Schule gehört auch die Reform der Schulaufsicht. Sie ist derzeit, nach Auffassung der vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen eingesetzten, unabhängigen Arbeitsgruppe durch überholte, nicht funktionsgerechte Zuständigkeitsabgrenzung gekennzeichnet. Die Ablösung der überholten Zuständigkeitsabgrenzung ist jedoch ohne Verfassungsänderung allein durch organisatorische Maßnahmen nicht möglich. Als Grundsatz zur Neuordnung schlägt die Arbeitsgruppe eine Orientierung an den Organisationsgrundsätzen der Einheit, der Einräumigkeit und der Bürgernähe vor. Es werden konkrete Vorschläge für die Aufgabenteilung zwischen oberer und unterer Schulaufsicht gemacht, die eine Dekonzentration der Verwaltungsfunktionen bewirken sollen. Unter anderem werden spezielle Ausbildungsgänge für die in der Schulaufsicht tätigen Pädagogen und Verwaltungsbeamten gefordert.

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Schulverwaltung, Schulaufsicht, Schule, Bildungswesen, Planung, Pädagogik

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Düsseldorf: (1975), 175 Bl., Abb.; Tab.; Lit.; Zus.

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Schulverwaltung, Schulaufsicht, Schule, Bildungswesen, Planung, Pädagogik

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