Bauliche Anlagen im Umweltrecht.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: R 620 ZB 7013
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KO
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Abstract
Bauliche Anlagen, die in den Anwendungsbereich mehrerer Fachgesetze fallen und zudem verschiedene Gestattungspflichten auslösen, bereiten sowohl in der behördlichen und gerichtlichen Praxis als auch in der Ausbildung regelmäßig Schwierigkeiten. Erleichterungen sollte das Umweltgesetzbuch (UGB) bringen, das von dem Gedanken getragen war, die Genehmigungsvielfalt auf eine umfassende Vorhabengenehmigung zu reduzieren. Nachdem die Bundesregierung Ende 2009 das Umweltgesetzbuch, das eine integrierte Vorhabengenehmigung enthalten sollte, für gescheitert erklärt hat, sind zwischenzeitlich verschiedene (einzel-)gesetzliche Neufassungen in Kraft getreten, mit denen das Umweltrecht neu geregelt wird. Der Beitrag gibt einen Überblick über Verfahren, Prüfungsmaßstab und Konzentrationsnormen bei der Errichtung baulicher Anlagen mit Bezügen zum Immissionsschutz-, Naturschutz- und Wasserrecht.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 18
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S. 549-561