Einkaufszentrum, Zusammenwachsen, gemeinsame Organisation, Gewerbebetrieb. Urt. BVerwG -4C 16.87- vom 27.4.1990.

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SEBI: Zs 2216-4
IRB: Z 1032

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Zusammenfassung

Ein "Einkaufszentrum" im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO 1977 setzt im Regelfall einen von vornherein einheitlich geplanten, finanzierten, gebauten und verwalteten Gebäudekomplex mit mehreren Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe - zumeist verbunden mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben - voraus. Sollen mehrere Betriebe ohne eine solche Planung ein Einkaufszentrum im Rechtssinne darstellen, so ist hierfür außer ihrer engen räumlichen Konzentration ein Mindestmaß an äußerlich in Erscheinung tretender gemeinsamer Organisation und Kooperation erforderlich, welche die Ansammlung mehrerer Betriebe zu einem planvoll und aufeinander bezogenen Ganzen werden läßt. (hb)

Beschreibung

Schlagwörter

Einkaufszentrum, Einzelhandelsbetrieb, Dienstleistungsbetrieb, Gewerbegebiet, Rechtsprechung, Errichtung, Definition, Kombination, Konzentration, Zulässigkeit, BVerwG-Urteil, Recht, Baunutzungsverordnung

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In: Hessische Städte- und Gemeindezeitung, 40(1990), Nr.10, S.384-386

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Einkaufszentrum, Einzelhandelsbetrieb, Dienstleistungsbetrieb, Gewerbegebiet, Rechtsprechung, Errichtung, Definition, Kombination, Konzentration, Zulässigkeit, BVerwG-Urteil, Recht, Baunutzungsverordnung

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