Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde.
Boorberg
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Datum
2001
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Nach der Rechtslage im Land Brandenburg ist die Verfassungsbeschwerde auch in den Fällen subsidiär, in denen dem Verfassungsbeschwerdeführer durch Einstweilige Verfügung eine Äußerung untersagt worden ist. Er ist grundsätzlich zunächst auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens zu verweisen. Verfassungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 16.11.2000 - VfGBbg 49/00, in Landes- und Kommunalverwaltung (LKV) 2001 S.215. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 7, Landesbeil.
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 49-51/Rdnr.B20