Die private Vorfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in der Bundesrepublik. Eine Übersicht zu den vertragsrechtlichen Grundlagen des Vorfinanzierungsmodells.
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DE
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0170-0413
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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243
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Zusammenfassung
Das Vorfinanzierungsmodell ist eines von mehreren Modellen privater Finanzierung öffentlicher Infrastruktur. Der vorliegende Beitrag beschreibt für dieses Modell die vertraglichen Beziehungen im Dreiecksverhältnis öffentliche Hand als Auftraggeber, Bauunternehmen als Auftragnehmer und Kreditinstitut. Es werden drei Verträge geschlossen, der Bauvertrag, der Kreditvertrag und der Forderungskaufvertrag. Der Abschluß des Bauvertrags erfolgt unter Einschluß der VOB/B und gegebenenfalls weiterer besonderer Vertragsbedingungen des Trägers. Kernstück ist hier der vertragliche Ausschluß sämtlicher Gegenrechte des öffentlichen Auftraggebers in Bezug auf Zahlungsansprüche des Auftragnehmers für den Fall ihrer Abtretung gegenüber dem Kreditinstitut. Der Kreditvertrag umfaßt sowohl die gesamten Baukosten wie auch die Zwischenfinanzierungskosten. Durch den Forderungskaufvertrag - Forfaitierung - zwischen Bauunternehmen und Bank übernimmt letztere faktisch die Kreditierung gegenüber dem Bauunternehmer. Die Bank erhält dafür die Zinsen. Die Forfaitierung ist rückgriffslos auszugestalten. Es empfiehlt sich ferner, mögliche Mehrleistungen des Bauunternehmers vertraglich zu erfassen. Bei größeren Auftragsvolumina sind ferner Zinsanpassungsklauseln vorzusehen. Insgesamt ist das Vorfinanzierungsmodell in seiner vertragsrechtlichen Ausgestaltung anspruchsvoll. Es dürfte sich jedoch angesichts seiner praktischen Handhabbarkeit in der Zukunft durchsetzen.
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Zeitschrift
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht. ZfBR
Ausgabe
Nr.4
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Seiten
S.155-159