Räumungsprozeß gegen Eheleute nach deren Trennung schwierig. Neuer Rechtsentscheid verändert die Rechtslage zugunsten der Mieter.

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IRB: Z 954

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Der Vermieter kann erst dann von einem endgültigen Auszug eines Ehepartners ausgehen, wenn ihm seitens der Eheleute mitgeteilt wurde, dass die in der Wohnung befindlichen Sachen allein dem Ehepartner gehören, der die Wohnung weiterhin bewohnt. rh

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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Wohnraum, Mietvertrag, Vertragsrecht, Ehepartner, Räumungsklage, Prozess, Rechtsprechungsübersicht

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Hamburger Grundeigentum, Hamburg 93(1983)Nr.11, S.550-551, Lit.

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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Wohnraum, Mietvertrag, Vertragsrecht, Ehepartner, Räumungsklage, Prozess, Rechtsprechungsübersicht

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