Die soziale Bindung des Eigentums in der Bundesrepublik Deutschland, ihren Nachbarländern und den Vereinigten Staaten von Amerika. Eine Untersuchung der Rechtsordnungen im Hinblick auf die Beschränkung des Eigentums im Interesse der Allgemeinheit.
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SEBI: 75/663
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Zusammenfassung
Eigentum als juristische Größe ist stark mit den gesellschaftlichen und politischen Ordnungen und Vorstellungen verwoben; unabhängig von der jeweiligen positiv-rechtlichen Ausgestaltung des Eigentumrechts unterliegt es einer dauernden Wandlung. So ist auch in den behandelten Staaten anerkannt, daß es ein unbeschränktes Eigentum nicht mehr gibt, obwohl die gesetzlichen Bestimmungen zum Teil noch aus der Zeit des Liberalismus stammen. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen haben sich in den Rechtsordnungen Institutionen entwickelt, die dem Gedanken Rechnung tragen, daß sich der einzelne Eigentümer Beschränkungen zugunsten der Allgemeinheit gefallen lassen muß; dabei verstärkt sich die Tendenz, einer sozialen Bindung des Eigentums Geltung zu verschaffen. Das Maß dieser sozialen Bindung und die Frage, welche Maßnahmen der Eigentümer entschädigungslos zu dulden hat, wie auch der Maßstab der Bemessung der Entschädigungshöhe hängen noch weitgehend von der Initiative des Gesetzgebers ab.
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Eigentumsbeschränkung, Privateigentum, Eigentumsverfassung, Enteignung, Eigentumsentschädigung, Verstaatlichung, Recht, Sozialbindung
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Köln: Hansen (1974) XV, 115 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Köln 1974)
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Eigentumsbeschränkung, Privateigentum, Eigentumsverfassung, Enteignung, Eigentumsentschädigung, Verstaatlichung, Recht, Sozialbindung