Bildung von Abrechnungsgebieten bei Kinderspielplätzen.

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SEBI: Zs 789-4
IRB: Z 177
BBR: Z 67

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Zusammenfassung

Nach § 130 II BBauG können als Abrechnungsgebiet einzelne Erschließungsanlagen, Abschnitte einer Erschließungsanlage oder mehrere Erschließungsanlagen gebildet werden. Die Gemeinden haben hierbei einen weitgehenden Ermessungsraum. Anhand mehrerer höchstrichterlicher Urteile wird die Problematik der Bildung dieser Abrechnungsgebiete analysiert. (-y-)

Beschreibung

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Kinderspielplatz, Abrechnung, Erschließungsanlage, Rechtsprechung, Grünanlage, Bundesbaugesetz, Paragraph 130, Recht, Bundesbaugesetz

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Bundesbaublatt 34(1985), Nr.11, S.714, Lit.

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Kinderspielplatz, Abrechnung, Erschließungsanlage, Rechtsprechung, Grünanlage, Bundesbaugesetz, Paragraph 130, Recht, Bundesbaugesetz

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