Ortsgerechter Straßenbau. Tl. I. Funktionsgerechte Ausstattung und Gestaltung von Ortsdurchfahrten. Wird fortgesetzt.
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1986
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Zusammenfassung
Ortsgerechter Straßenbau bedeutet eine besondere Ausprägung und Qualität des umweltgerechten Straßenbaues. Eine hochrangige Aufgabe der Daseinsvorsorge besteht darin, ein Straßennetz derart weiterzuentwickeln und auszugestalten, dass Beeinträchtigungen der menschlichen Umwelt möglichst vermieden, abgewehrt oder ausgeglichen und vorhandene Missstände behoben werden. Die nachfolgende Aufreihung von Einzelmaßnahmen i.S. von Lösungsbausteinen kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die punktuellen Maßnahmen nehmen relativ breiten Raum ein, da sie für eine Gliederung des Straßenraumes in Längsrichtung und für die Abgrenzung von Raumkammern prädestiniert erscheinen. Von aktueller Bedeutung sind sie jedoch angesichts - des geringen Aufwands an Investitionsmitteln; - des einfachen planungsrechtlichen Verfahrens, da kaum in Rechte Dritter eingegriffen wird; so dass sie sich ziemlich kurzfristig - ggf. in einer ersten Stufe - realisieren lassen und zu messbaren Erfolgen führen. (-y-)
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In: Dt.Architektenbl.(Ausg.Südwest), 18(1986), Nr.12, SW284-SW287