VOB-Verdingungsausschuß für Bauleistungen. Ausgabe 1979.
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1979
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SEBI: 79/3267
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Zusammenfassung
Die VOB fungiert seit ihrer ersten Einführung 1926 als Grundlage für die Ausgestaltung von Bauverträgen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Sie ist für die öffentlichen Auftraggeber eine Einkaufsvorschrift, die entsprechend den haushaltsrechtlichen Grundsätzen eine zweckmäßige und wirtschaftliche Deckung des Bedarfs an Bauleistungen sicherstellen soll. Der Teil A regelt das Verfahren für die Vergabe von Bauleistungen. Die Teile B und C ergänzen das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches durch spezielle, auf die besonderen Bedingungen des Bauens abgestellte Regelungen. Das vorliegende Gesamtwerk umfaßt alle bei seinem Erscheinen gültigen, einschließlich der mit dem Ergänzungsband 1976 veröffentlichten Regelungen der VOB. ri/difu
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Berlin: Beuth (1979), 660 S., Tab.; Reg.