Kurtaxe: ein Überblick zur aktuellen Rechtsprechung und zum KAG-Gesetzentwurf.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: Kws 700 ZB 6762
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RE
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Abstract
Die Kurtaxe wirkt neben der sogenannten "Bettensteuer" und dem "Fremdenverkehrsbeitrag" im Kreis der Kommunalabgaben zur Tourismusfinanzierung auf manche Urlauber und Kommunen wie ein leicht angestaubtes Relikt. Das kommt nicht von ungefähr: In Baden-Baden mussten Gäste schon im Jahr 1507 eine Kurtaxe entrichten. Ab 1893 erlaubten auch die Preußen ihren Bade- und Kurorten, eine Kurtaxe zu erheben. Heutzutage ist die Kurtaxe-Erhebung für viele Kommunen in Baden-Württemberg zur Tourismusfinanzierung unerlässlich - sei es zur Finanzierung von "traditionellen" Kur- und Erholungseinrichtungen wie Heilquellen und Badeanlagen, sei es zur Finanzierung von sogenannten Gästecards und der kostenlosen Nutzung des ÖPNV durch die Gäste.
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Die Gemeinde
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Nr. 18
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S. 819-824