Rathaus Aschaffenburg. Abschlussbericht über die integrale modellhafte energieeffiziente Sanierungsplanung eines denkmalgeschützten Gebäudes. Gefördert unter dem AZ 22422-25 von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).
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2009
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DE
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Karlstadt
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Zusammenfassung
Das Aschaffenburger Rathaus steht unter Denkmalschutz, weil es eines der ältesten und am besten erhaltenen Bauwerke in moderner und großverglaster Bauweise der 1950-er Jahre ist. Durch eine Gesamtsanierung sollte ohne Veränderung der denkmalgeschützten Fassade der hohe Energieverbrauch des Gebäudes reduziert werden, ohne das Rathaus dabei komplett zu schließen. Ergebnisse des Abschlusberichts: Die erarbeiteten Lösungen zur Generalsanierung des Rathauses in Aschaffenburg verdeutlichen, wie wichtig eine integrale Planung ist. Es müssen bei der Abklärung der Energieeinsparmöglichkeiten sehr frühzeitig die damit verbundenen Anschlussprobleme erkannt und parallel bearbeitet werden. Des Weiteren müssen gerade bei einem Bestandsgebäude unter Denkmalschutz alle Energieeinsparmöglichkeiten parallel betrachtet werden, da z. B. die Möglichkeiten der Nachdämmung stark eingeschränkt sind, ebenso können nicht beliebig z. B. Solarkollektoren aufgesetzt werden. Daher ist es notwendig, ein möglichst effizientes Energiemanagement zu entwickeln, welches innerhalb des Gebäudes Energiegewinne mit Energieverlusten verrechnet bzw. Energieströme entsprechend lenkt. Bei einem Denkmal müssen die alten, angewandten Bautechniken erkundet werden, um die bestehende Konstruktion in ihrem Aufbau zu verstehen und möglichst mit angemessenen handwerklichen Mitteln die entsprechenden Reparaturen durchzuführen. Es ist oft nicht zielführend, den alten Bautechniken aktuelle Arbeitstechniken oder auch DIN-Normen überstülpen zu wollen. Zum Teil müssen entsprechende Restauratoren oder Fachleute, die das alte Handwerk noch verstehen, eingebunden werden. Die vorgesehenen Reparaturmaßnahmen müssen sich mit den Bestandsmaterialien vertragen. Die Baustoffe sind auf Nachhaltigkeit und Langlebigkeit zu prüfen, damit ein möglichst langer Zeitraum frei von zukünftigen Sanierungen bleibt. Es ist auch nicht zielführend, eine aktuelle Energieeinsparverordnung als Mindestwert einzuhalten; hier ist es so, dass eher ein zu erwartender Energiestandard des Jahres 2030 anzustreben ist, da dadurch ein möglichst hohe Langlebigkeit der Maßnahmen erreicht wird.
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Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
82 S.