Die Zuweisung von Kommunalbeamten an kommunale Gesellschaften - Beamtenbesoldung versus arbeitsvertragliche Vergütung.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Das beamtenrechtliche Instrument der Zuweisung ermöglicht es, Beamte vorübergehend bei einer Einrichtung ohne Dienstherreneigenschaft tätig werden zu lassen, wobei es hierfür keiner Beurlaubung des Beamten bedarf. Von dieser Möglichkeit machen auch Städte und Gemeinden Gebrauch: Sie weisen ihre Kommunalbeamten an ihre privatrechtlich organisierten kommunalen Gesellschaften, wie etwa eine Stadtwerke GmbH zu, damit diese dort beispielsweise das Amt des Geschäftsführers übernehmen. Dabei kommt es in der Praxis nicht selten vor, dass die zugewiesenen Beamten mit der kommunalen Gesellschaft einen privatrechtlichen Anstellungsvertrag abschließen, der eine über ihre beamtenrechtliche Besoldung hinausgehende Vergütung vorsieht. Der Beitrag zeigt auf, dass diese Praxis gegen das Beamtenrecht verstößt, und stellt anschließend die sich aus einem solchen Verstoß ergebenden Rechtsfolgen für das Beamtenverhältnis dar.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 16
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S. 1023-1029