Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit und ein neues Verwaltungsverfahren in Polen.
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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
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Zusammenfassung
Das polnische Verwaltungsverfahrensgesetzbuch von 1960 ist durch Gesetz vom 31.1.1980 novelliert worden. Viele Prozessinstitutionen wurden geändert und neue Institutionen eingeführt. Dazu gehört die gerichtliche Kontrolle der Verwaltungsbescheide durch das neu gebildete Oberverwaltungsgericht und die Vereinbarung zwischen den Parteien des Verwaltungsverfahrens, die behördlich bestätigt sein muss; ferner die Erweiterung des Anwendungsbereiches des Gesetzbuches, die Ergänzung der Leitgrundsätze des Verfahrens, die neue Lösung des Rechtskraftproblems und die Einführung des Ausgleichs von Vermögensnachteilen der Partei, sowie die Änderung der Fristen bei Sacherledigung. bm
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Recht, Verwaltung, Verwaltungsverfahrensrecht, Novelle, Anwendungsbereich, Leitgrundsatz, Änderung, Ergänzung
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 34(1981)Nr.5, S.167-171, Lit.
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Recht, Verwaltung, Verwaltungsverfahrensrecht, Novelle, Anwendungsbereich, Leitgrundsatz, Änderung, Ergänzung