Die Geltendmachung von Ansprüchen aus gestörtem Bauablauf.

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Ansprüche aus gestörtem Bauablauf sind unbeliebt. Das mag an ihrer Besonderheit liegen, nämlich der Verzahnung von Rechtsfragen mit baubetrieblichen Abläufen. Geht es nur um die rechtzeitige Zahlung von Geld, ist die Frage, ob der Schuldner in Verzug geraten ist, anhand kalendarischer Fälligkeiten, Mahnungen und Nachfristsetzungen juristisch problemlos zu prüfen. Geht es aber darum, die Überschreitung von Ausführungsfristen oder Zwischenterminen zu beurteilen, kommen weit vielfältigere Aspekte zum Tragen. Die vereinbarten Termine und ihre Überschreitung sind vielleicht noch leicht feststellbar. Bei der Frage nach dem Verursachungsbeitrag tauchen indes noch ganz andere Aspekte auf: Waren die vom Auftragnehmer geplanten Bauabläufe konform zum Vertragsterminplan? Reichten seine Kapazitäten aus? Hat der Auftraggeber alle Mitwirkungshandlungen erfüllt, um die vereinbarte Bautätigkeit zu ermöglichen? Sind nachträgliche Veränderungen des Leistungsumfangs aufgetreten, die terminliche Konsequenzen haben? Sind Störungen zum Tragen gekommen, die einer Vertragspartei zuzuweisen sind? Haben sich Witterung, Vorunternehmerleistungen, Baugrundrisiken oder Nachbarstreitigkeiten auf die Bauzeit ausgewirkt und wenn ja, zu wessen Lasten?

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 9

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S. 563-567

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