Naturschutzrechtliche Probleme der Cross Compliance in FFH-Gebieten.
Nomos
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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RE
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Abstract
Der Artikel geht naturschutzrechtlichen Folgeproblemen nach, die durch Einführung des Instituts der Cross Compliance (Beachtung anderweitiger Verpflichtungen) in die Agrarumweltpolitik beim Schutz von FFH-Gebieten entstehen. Eine Finanzierung durch Vertragsnaturschutz setzt beihilferechtlich voraus, dass die geförderte Maßnahme freiwillig und damit über das Ordnungsrecht hinaus übernommen wird. Dies kann durch eine weitgehende Deregulierung des Schutzregimes und Einsatz des Vertragsnaturschutzes erreicht werden. Andererseits ist zweifelhaft, wo im Hinblick auf das FFH-Regime die Grenzen für den Vertragsnaturschutz liegen. Die Praxis der Länder ist durch eine Vielfalt an Lösungsmodellen gekennzeichnet, die jedoch vielfach entweder beihilferechtlich oder naturschutzrechtlich problematisch sind. difu
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 4
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S. 178-183