Zur staatlichen Leitung von Städtebau und Architektur in den Räten der örtlichen Volksvertretungen und der Stellung, den Aufgaben und der Arbeitsweise der dafür verantwortlichen Architekten.

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SEBI: Zs 2867-4
BBR: Z 283
IRB: Z 447
IFL: I 3831

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Zusammenfassung

Entsprechend den wachsenden Aufgaben des komplexen Wohnungsbaues und den zunehmenden Anforderungen an die Gestaltung und Effektivität, insbesondere der Wohngebiete und Ensembles, muß die staatliche Leitung des Bauwesens auf dem Gebiet des Städtebaues und der Architektur weiter qualifiziert und in ihrer Wirksamkeit erhöht werden. Der Verfasser legt dazu prinzipielle Fragen dieser staatlichen Leitungstätigkeit dar und zieht mit der Praxis abgestimmte Schlußfolgerungen für die Stellung, die Aufgaben und die Arbeitsweise der Architekten, die in den Räten der örtlichen Volksvertretungen und Entwicklung von Städtebau und Architektur staatlich leiten.

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Wohnungsbau, Planungsprozess, Planungsbehörde, Architekt, Planer

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Wissenschaftliche Zeitschrift.Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar 23 (1976), 4, S. 327-331, Lit.

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Wohnungsbau, Planungsprozess, Planungsbehörde, Architekt, Planer

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