Der Einfluß der Gemeinde auf die kommunale Sparkasse nach dem nordrhein-westfälischen Sparkassengesetz vom 7. Januar 1958.

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SEBI: Ser 597-25

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Zusammenfassung

Sparkassen im Sinne des nordrhein-westfälischen Sparkassengesetzes werden von Gemeinden und Gemeindeverbänden getragen.Sie sind als gemeinnützige öffentlich-rechtliche Anstalten strukturiert und sammeln zur Förderung des Sparens Gelder, legen sie an und verzinsen sie.Die Darlehensvergabe dient vornehmlich der örtlichen Kreditversorgung des Mittelstandes und der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungsschichten.Da das nordrhein-westfälische Sparkassengesetz die Selbständigkeit dieser Institutionen erweiterte, untersucht der Verfasser Art und Ausmaß der verbleibenden Einwirkungsmöglichkeiten der Gemeinden auf ihre Sparkassen.Fragen der Zusammensetzung und Zuständigkeit der Sparkassenorgane sowie der Personalhoheit bilden einen Schwerpunkt der Arbeit.Die rein rechtliche Bestandsaufnahme erfährt eine Ergänzung durch eine Untersuchung der praktischen Auswirkungen. ks/difu

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Kreditunternehmen, Gewährsträger, Trägerschaft, Einflussnahme, Geschäftsführung, Gemeinderat, Gemeindedirektor, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Sparkasse

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Berlin:Duncker & Humblot (1964), 160 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Köln 1963)

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Kreditunternehmen, Gewährsträger, Trägerschaft, Einflussnahme, Geschäftsführung, Gemeinderat, Gemeindedirektor, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Sparkasse

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Schriften des Instituts für das Spar-, Giro- und Kreditwesen; 25