Doppik-Umstellung in bayerischen Kommunen. Praxisberichte aus der Gemeinde Hallbergmoos, der Stadt Königsbrunn und dem Landkreis Ebersberg.

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DE

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Köln

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ZLB: 4-2007/2494
DST: E ser2/1

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BE

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Seitdem das Gesetz zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts zum 01.01.2007 in Kraft trat, steht bayerischen Kommunen nun offiziell das Wahlrecht zwischen einer Haushaltswirtschaft nach doppischen oder kameralen Grundsätzen offen. In vielen bayerischen Kommunen beginnen die Umstellungsarbeiten im Rahmen eines Doppik-Projektes. Hierbei beeinflussen landesspezifische Besonderheiten (Wahlrecht) und der örtliche Entwicklungsstand der Verwaltungsreform den Umstellungsprozess. Dieser Report beschreibt die Ergebnisse erfolgreicher Doppik-Umstellungsprozesse in drei bayerischen Pilot-Kommunen unterschiedlicher Größenordnung und zeigt u. a. anhand deren Vorgehensweisen auf, unter welchen Rahmenbedingungen die externe Projektbegleitung für welche Bereiche erfolgsversprechend sein kann. Kommunen in Bayern und in anderen Bundesländern, die sich am Beginn oder mitten im Umstellungsprozess befinden, bietet der Report im Hinblick auf Projektgestaltung und wesentliche Erfolgsfaktoren Lösungsansätze für die eigene Praxis an. difu

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42 S.

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KGSt-Report; 2007, 1