Anspruch und Wirklichkeit des Controlling. Operative und strategische Zielsysteme in Wirtschaft und Verwaltung.
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DE
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Nürnberg
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0934-5868
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ZLB: Zs 4090-1993,2-4
BBR: Z 600
IFL: Z 554
BBR: Z 600
IFL: Z 554
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Abstract
Im Unterschied zu privaten Unternehmen ist es bei der Verwaltung typisch, daß die Ziele öffentlicher Verwaltung nicht vergleichbar eindeutig formuliert werden (können).Damit bestehen jedoch für Versuche der Erfolgsbewertung des Verwaltungshandelns schlechte Voraussetzungen.Diesen Ansatz belegt der Referent mit Beispielen aus der Verwaltungspraxis.Er bezeichnet zugleich die Aufgabe des Statistikers, Überzeugungsarbeit für die Meßbarkeit gesellschaftlicher Zustände zu leisten sowie "eine Kultur der empirisch quantitativen Analyse in die Entscheidungsfindung der Städte einzubringen".Damit würden auch Beiträge zur Erfolgsbewertung, also zum Controlling, ermöglicht, auf die ein Dienstleistungsunternehmen Kommunalverwaltung angewiesen ist.Ansonsten ist zu beobachten, daß auch private Unternehmen den "weichen" Faktoren Aufmerksamkeit widmen.Untersuchungen zeigen, daß z.Z. 75% der Ämter nur 10% ihrer Mittel selbst bewirtschaften.Vor diesem Hintergrund ist Kostenbewußtsein schwer zu entwickeln.Kommunalstatistik kann Instrumente zur Ressourcensteuerung und Leistungsbewertung einschließlich des Städtevergleichs entwickeln. difu/Bre
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Stadtforschung und Statistik, Zeitschrift des VDST
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Nr.2
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S.31-34