Die Bodenplanung nach zugerischem Recht.
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SEBI: 75/4818
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DI
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Abstract
Anlaß zu dieser Studie gab der Erlaß des Baugesetzes für den Kanton Zug von 1967. Sie richtet sich vorab an den Juristen und die Verwaltungsbehörden im Kanton Zug, hat jedoch allgemeine Bedeutung hinsichtlich der fortschrittlichen Regelung bodenplanerischer Instrumente, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, daß dieses Gesetz hauptsächlich den Gemeinden die Instrumente zur Planung und Bodennutzung in die Hand gibt. An Stelle einer Einführung geben eine Übersicht über die faktischen Grundlagen im Kanton Zug und die bodenrechtliche Entwicklung seit 1896 einen Überblick über das Thema. Ziel des ersten Kapitels ist es, den Plan als Instrument der Bodenplanung auf seine Rechtsnatur hin zu untersuchen, während sich das zweite und dritte Kapitel mit der Autonomie der zugerischen Gemeinden auf dem Gebiet des Bodenrechts und den einzelnen Instrumenten der Bodenplanung beschäftigen. Im letzten Teil werden schließlich enteignungs- und entschädigungsrechtliche Fragen sowie das kantonale Verfahrensrecht erörtert.
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Keywords
Baugesetz, Bodenplanung, Enteignung, Bodenrecht, Baurecht, Ausland, Planung, Recht, Verwaltung
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Zürich: Juris (1969), 122 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1969)
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Baugesetz, Bodenplanung, Enteignung, Bodenrecht, Baurecht, Ausland, Planung, Recht, Verwaltung