Lärmschutz gegen Modellflugzeuge. LuftVG §§ 1, 25, 29; LuftVO § 16 Abs. 5. BVerwG, Urteil v. 10.5.1985 - Az. 4 C 69.82 - VGH Mannheim.
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Zusammenfassung
Eine Aufstiegserlaubnis fuer Flugmodelle darf nur dann versagt werden, wenn die beabsichtigten Aufstiege die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden; anderenfalls muss sie erteilt werden. Die Luftfahrtbehörde hat für die Entscheidung über Erteilung oder Versagung der Erlaubnis keinen Ermessens- oder Abwägungsspielraum. (-z-)
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Lärm, Lärmschutz, Rechtsprechung, Autobahn, Nachbarschaft, Sicherheitsanforderung, Landebahn, Luftverkehrsrecht, Modellflugzeug, BVerwG-Urteil, Umweltpflege, Fluglärm
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Umwelt- und Planungsrecht 5(1985), Nr.10, S.371, Lit.
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Lärm, Lärmschutz, Rechtsprechung, Autobahn, Nachbarschaft, Sicherheitsanforderung, Landebahn, Luftverkehrsrecht, Modellflugzeug, BVerwG-Urteil, Umweltpflege, Fluglärm