Die Änderung der Schleswig-Holsteinischen Kommunalverfassung - Folgen der Direktwahl des Landrates auf die kommunalpolitische Praxis.

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DE

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Kiel

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ZLB: 2001/420-4

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Zusammenfassung

Anhand der Geschichte des kommunalen Verfassungsrechts des ehemaligen Preußen und dessen Einfluss auf die Entwicklung in Schleswig-Holstein wird zunächst gezeigt, wie sich das Recht auf dem Gebiet des Kommunalwesens und der Staatsverwaltung unter den wechselnden Ideen und Systemen geformt hat. Dabei wird vor allem der Position des Landrates im politischen Gefüge, d. h. seine Bestellung und sein Verhältnis zu den Einwohnern des Kreises bzw. dessen Repräsentanten, Beachtung geschenkt. Folglich ist die Frage zu beantworten, welche Determinanten ursächlich für die Einführung der Direktwahl waren und ob diese ebenfalls Ausdruck einer Veränderung im politischen System sind. Im Zusammenhang mit der unmittelbaren Wahl der Landräte stand die umfassende Reform des Kommunalrechts in Schleswig-Holstein insgesamt. Seit 1998 gilt das neue Verfassungsrecht für alle Kreise, so dass inzwischen erste Anwendungserfahrungen vorliegen. Diese werden anhand von Befragungen von Landräten und Kommunalpolitikern sowie den zur Verfügung stehenden Veröffentlichungen ausgewertet. goj/difu

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V, 105, LXXXIV S., Anh.

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