Die Personalordnung der Stadt Luzern. Ein Beispiel modernen Personalrechtes.

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SEBI: CM 91

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Abstract

Die Untersuchung stellt das Personalrecht der Stadt Luzern in materieller und formeller Hinsicht dar.Auch die geschichtliche Entwicklung wird kurz skizziert.Hauptgegenstand der Arbeit ist das 1956 erlassene Regulativ über das Dienstverhältnis der Beamten und Angestellten der Einwohnergemeinde Luzern.Dazu wird ein kurzer Überblick über die Verwaltung der Stadt gegeben.Es folgen einige statistische Angaben über den Personalbestand.Auch auf das verbindliche kantonale Recht wird eingegangen.Materiellrechtlich werden die Begründung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses und ihre Voraussetzungen, die Dienstpflichten der Beamten sowie die Folgen der Dienstpflichtverletzungen erörtert.Auch die Rechte der Beamten, Besoldungsansprüche, Urlaub etc. werden abgehandelt.An die Schlußbetrachtungen schließt sich der Abdruck des geltenden Regulativs an. chb/difu

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Personalamt, Beamter, Besoldung, Haftung, Amtspflichtverletzung, Stadtsoziologie, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Kommunalbediensteter, Verwaltungsorganisation, Stadtgeschichte

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Winterthur: Schellenberg (1963), XIV, 116 S., Tab.; Lit.

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Personalamt, Beamter, Besoldung, Haftung, Amtspflichtverletzung, Stadtsoziologie, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Kommunalbediensteter, Verwaltungsorganisation, Stadtgeschichte

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