Ungesetzliche Hochschulausbildung für Landschaftsarchitekten? Zur Resolution des BDLA - Stellungnahmen.
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1980
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ZZ
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SEBI: Zs 2350-4
IRB: Z 1043
BBR: Z 300a
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Zusammenfassung
Der in einer Resolution des BDLA erhobene Vorwurf, nach dem die Ausbildungsstätten für Landschaftsarchitekten ihre Aufgabe nicht erfüllen, wird zurückgewiesen. Es wird hingewiesen auf die bestehenden Studien- und Prüfungsordnungen, den Studienablauf, das erweiterte Berufsfeld des Landschaftsarchitekten und die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Fundierung des Studiums. cs
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Landschaft & Stadt, Stuttgart 11(1979)Nr.4, S.181-186, Lit.