Verkehr 2025 - mehr Wege, mehr Pkw, weniger ÖPNV. Was bewegt den Autofahrer zum Umsteigen?

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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0340-4536

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ZLB: Kws 335 ZB 6808

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Abstract

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Dieselfahrverbote in Städten sind nach geltender Rechtslage grundsätzlich zulässig. Bei der Abwägung zwischen den Interessen des Gesundheitsschutzes und der Dieselfahrer hat das Gericht für die Gesundheit der Menschen in unseren Städten entschieden. Die ersten Fahrverbote sind angeordnet, wann und in welchem Umfang weitere Fahrverbote ausgesprochen werden, ist derzeit noch unklar, klar dagegen ist schon jetzt, dass es ein Weiter so bei der Verkehrspolitik - zumindest in den Städten - nicht geben kann.

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Verkehr und Technik

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Nr. 8

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S. 271-275

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