Planfeststellung und Plangenehmigung.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0342-5592

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ZLB: Kws 750 ZB 6805
BBR: Z 477

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RE

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Abstract

Große Infrastrukturvorhaben wie Verkehrswege oder Abfalldeponien mit der öffentlichen Hand als Vorhabenträger werden durch das Instrument der gemeinnützigen Planfeststellung überprüft und zugelassen. Bisweilen gilt das auch für Vorhaben privater Träger wie etwa für die Deponie eines Chemieunternehmens, so dass von privatnütziger Planfeststellung die Rede ist. Sind diese Vorhaben weniger bedeutsam, kann statt der Planfeststellung eine Plangenehmigung durchgeführt werden.

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Verwaltungsrundschau

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Nr. 2

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S. 37-42

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