Reparaturen und Instandsetzungen bei Wohngebäuden im Außenbereich.
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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
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Zusammenfassung
Nutzungsänderungen im Außenbereich sind von einer Genehmigung abhängig. Da Nutzungsänderungen an Gebäuden häufig bauliche Änderungen bedingen, lässt das BBauG gewisse begleitende bauliche Änderungen zu. Dies geschieht unter Beschränkung auf nicht wesentliche Änderungen. Für die Abgrenzung zwischen Reparaturen, die vom Bestandsschutz gedeckt sind, und Instandsetzungsmaßnahmen, die ihn überschreiten, gilt, dass vom Bestandsschutz gedeckte Reparaturen nur vorliegen, wenn die ursprüngliche Identität des wiederhergestellten mit dem ursprünglichen Bauwerk gewahrt bleibt. hb
Beschreibung
Schlagwörter
Baurecht, Bundesbaugesetz, Baunutzungsverordnung, Außenbereich, Wohngebäude, Änderung, Reparatur, Instandsetzung, Nutzungsänderung, Zulässigkeit, Rechtsprechung, Bundesbaugesetz
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 34(1982)Nr.7, S.203
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Baurecht, Bundesbaugesetz, Baunutzungsverordnung, Außenbereich, Wohngebäude, Änderung, Reparatur, Instandsetzung, Nutzungsänderung, Zulässigkeit, Rechtsprechung, Bundesbaugesetz