Haftung in der Schubschiffahrt. Die Haftung der Eigner von Schubbooten und von Schubleichtern während der Zugehörigkeit zum Schubverband sowie vor und nach der Streckenfahrt für schuldhaft verursachte Schäden an dritten Fahrzeugen oder an Strombauwerken gegenüber deren Eigentümern; Untertitel des Nebentitels

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SEBI: 86/2511

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Abstract

Im Mittelpunkt der Abhandlung steht die Lösung des klassischen Haftungsfalls in der Binnenschiffahrt, d. h. die schuldhafte Anfahrung eines anderen, nicht zum Schubverband gehörenden Fahrzeuges (Schiff) oder eines Strombauwerks (z. B. Brücke, Schleuse usw.). Hervorgerufen werden die Schwierigkeiten durch die Mehrzahl der Eigentümer der dem Schubverband angehörenden Fahrzeuge, wobei ungeklärt ist, ob der Schubverband eine Haftungseinheit bildet oder ob je nach schuldhafter Verursachung nur der Eigentümer des betreffenden Teils des Verbandes gegenüber Dritten haftet. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, daß sich die Haftung nach Pargr. 4 Abs. 3 Binnenschiffahrtsgesetz - ebenso wie bei Schleppverbänden - auch bei Schubverbänden nur auf das Schiff erstreckt, welches den Schaden verursacht hat. Eine weitere Frage ist die nach der Verantwortlichkeit für den verursachten Schaden durch abtreibende Schubleichter vor und nach der Streckenfahrt. kp/difu

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Binnenschiffsverkehr, Schubschifffahrt, Fluss, Haftung, Haftungsrecht, Binnenschifffahrtsgesetz, Vertragsrecht, Wasserweg, Gewerbe, Verkehr, Wasserverkehr

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Duisburg: Binnenschiffahrts-Verlag (1984), XVI, 151 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Mannheim 1984)

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Binnenschiffsverkehr, Schubschifffahrt, Fluss, Haftung, Haftungsrecht, Binnenschifffahrtsgesetz, Vertragsrecht, Wasserweg, Gewerbe, Verkehr, Wasserverkehr

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