Die Beurteilung der Staatlichkeit politisch-sozialer Verbände.
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1988
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SEBI: 89/5828
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Die Studie sucht nach allgemeinen und praktikablen Regeln für die völkerrechtliche Anerkennung eines Staates. Sie orientiert sich an den drei Elementen Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt als den Voraussetzungen der Staatlichkeit. Von besonderem Interesse sind die kontroversen Meinungen über Untergang oder Weiterbestehen des Deutschen Reiches nach der Kapitulation vom 8. Mai 1945. An den Fallbeispielen zweier sich zu Staaten erklärender Inseln ("Dessert" und "Fürstentum Sealand") wird der Staatsbegriff im staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Sinne abgehandelt. Im Ergebnis wird der Legitimitätsgrundsatz bejaht, insbesondere unter dem Aspekt eines freiheitlichen Demokratieverständnisses. Seine ausschließliche Anwendung, unter Vernachlässigung des Effektivitätsgrundsatzes, scheitere jedoch letztlich an der Praktikabilität allgemeiner Regeln. kmr/difu
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Münster: Lit (1988), Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1988)
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Serie/Report Nr.
Juristische Schriftenreihe; 8