Beim Contracting ist der Gesetzgeber in der Pflicht. Auslagerung der Wärmeversorgung an einen Dienstleister ist umstritten.

Hammonia
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Hammonia

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Hamburg

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0939-625X

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ZLB: 4-Zs 613
BBR: Z 143

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Abstract

Für Wohnungsunternehmen, die keine finanziellen Mittel für die Modernisierung ihrer Heizungstechnik aufbringen können oder wollen, bietet sich als Alternative das Contracting an. Dabei übernimmt ein Dienstleister die Heizungsanlage sowie ihren Betrieb und liefert Wärme. Doch das Contracting ist umstritten. Mietervereinen zufolge führen entsprechende Verträge zu deutlich höheren Heizkosten für die Mieter. Die Wohnungswirtschaft dagegen bemängelt, dass das deutsche Mietrecht das Contracting erschwert und damit einen effizienten Weg zu Energieeinsparungen in Gebäuden verbaut.

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Die Wohnungswirtschaft

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Nr. 11

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S. 20

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