Landtag berät Gesetzentwurf zur Altlastensanierung. Firmen sollen nach Auffassung der Grünen 80 % der Sanierungskosten tragen - 20 % vom Land.
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SEBI: Ges 101-2
BBR: Z 293
IRB: Z 1437
BBR: Z 293
IRB: Z 1437
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Abstract
Ein Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen zu einem "Gesetz über die Sanierung von Altlasten und die Errichtung eines Altlastenverbandes in Baden-Württemberg" (Landesaltlastensanierungsgesetz LASG) ist vom Landtag in seiner 24. Sitzung am 26.4.1989 in Erster Lesung beraten worden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Sanierung in den Fällen, in denen die Verursacher einer Altlast nicht oder nicht rechtzeitig zur Finanzierung der Beseitigung herangezogen werden können, zur Pflichtaufgabe eines zu gründenden "Altlastensanierungsverbandes" gemacht wird, der allein für die Sanierung einzuspringen hätte, die aus dem "Verantwortungsbereich der Wirtschaft stammen". In diesem Verband sollen alle "altlastenrelevanten" Gewerbe- und Industrieunternehmen mit mehr als 19 Mitarbeitern Pflichtmitglieder werden und die Verbandsaufgaben durch ihre Beiträge (von höchstens 0,5 % ihres Jahres-Bruttoumsatzes) finanzieren, soweit eine andere Ausgabendeckung nicht gelingt. (hg)
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Sanierungskosten, Gesetzentwurf, Wirtschaft, Umwelt, Landtag, Altlast, Sanierung, Beratung, Recht, Abfallbeseitigung
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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Stuttgart, 38(1989), Nr.38, S.6
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Sanierungskosten, Gesetzentwurf, Wirtschaft, Umwelt, Landtag, Altlast, Sanierung, Beratung, Recht, Abfallbeseitigung